Die DIN VDE 0701-0702 schreibt eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen vor, um ihren ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen. Laut dieser Richtlinie gehören Geräte, die bei Betrieb problemlos an einen anderen Ort bewegt werden können, zu dieser Kategorie.
Als Betreiber von Anlagen und Betriebsmitteln sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Prüfung dieser Geräte in regelmäßigen Abständen, meist jährlich, durchzuführen. Dies ist eine Vorgabe der DGUV Vorschrift 3 & 4.
Im Prüfprotokoll werden die Mess- und Prüfergebnisse akkurat aufgelistet und bewertet. Nach bestandener Prüfung bekommt das Gerät ein offizielles Siegel, womit es erneut in Betrieb genommen werden kann.
Der Arbeitgeber ist gemäß der BetrSichV und der DGUV 3 / BGV A3 dazu verpflichtet, Betriebsmittel und Anlagen in einem regelmäßigen Abstand zu überprüfen. Aus § 26 BetrSichV geht hervor, dass es eine Straftat darstellt, die Prüfungen zu unterlassen.